So werden E-Bikes richtig versichert

So werden E-Bikes richtig versichert

08.08.2017 Radfahren wird in Deutschland immer beliebter. Natürlich ist es besonders bequem, wenn dabei ein Elektromotor von einem E-Bike oder Pedelec unterstützt bzw. anschiebt. Durch die schnelle Beschleunigung und teilweise auch hohen Geschwindigkeiten steigt jedoch auch das Risiko, einen Unfall oder Schaden zu verursachen. Wenn Letzteres eintritt, kommt beim Fahren eines normalen Fahrrads die private Haftpflichtversicherung für den Schaden auf. Diese Regelung gilt auch für einige Pedelecs.

Was zeichnet ein E-Bike aus?

Als E-Bikes werden im allgemeinen Sprachgebrauch jegliche Arten von Fahrrädern mit Elektromotor bezeichnet. Als Elektrofahrrad müssen folgende Kriterien erfüllt werden: die Funktionsweise des Motors und die Geschwindigkeit, die der Motor maximal ermöglicht. Wenn es sich also ohne eigene Muskelkraft fortbewegt, dann ist es ein richtiges E-Bike. Außerdem handelt es sich auch um ein Elektrofahrrad, sofern es über die Geschwindigkeit von 25 km/h hinaus zusätzliche Leistung beisteuert. Hierbei ist es unwichtig, ob mit oder ohne Pedaltritt unterstützt wird.

Was ist ein Pedelec?

Pedelecs fallen auch unter die Kategorie E-Bikes, jedoch schaltet sich hier der elektrische Hilfsmotor bei einer maximalen Geschwindigkeit von 25 km/h automatisch ab. Wenn also noch mehr Tempo erreicht werden soll, kann dies nur noch über eigene Muskelkraft, wie bei einem herkömmlichen Fahrrad, erfolgen.

Versicherung für E-Bikes

Normale Pedelecs können über die Privathaftpflicht abgesichert werden. Richtige E-Bikes hingegen benötigen eine eigene Kfz-Haftpflichtversicherung, da sie als Kleinkrafträder gelten. Diese Versicherung ist auch gesetzlich vorgeschrieben, wie für alle anderen Kraftfahrzeuge auch.

Empfehlungen und Vorschriften eines Versicherungsschutzes

Am besten sollte man sich im Vorwege schon über die unterschiedlichen E-Bikes und Pedelectypen informieren und darüber welcher Versicherungsschutz notwendig ist. Im Falle der als E-Bike einzustufenden Varianten ist die Sachlage eindeutig. Es besteht die gesetzliche Pflicht zum Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung. Dazu zählen Leichtmofas, Mofas und Kleinkrafträder.

Ein E-Bike ist dennoch anders einzustufen als ein Mofa mit Verbrennungsmotor. Obwohl die E-Bikes mit 45 km/h auf Radwegen nicht erlaubt sind, wie Kleinkrafträder und Mopeds, können Haftpflichtversicherungen für E-Bikes durchaus günstiger sein als solche für Mofas und Mopeds.